Barrierefreiheit ab 2025: Was Handwerksbetriebe jetzt über das neue Gesetz wissen müssen
Die Geschichte von Klaus, dem Dachdecker
Klaus Müller steht an diesem Montagmorgen etwas ratlos in seinem Büro. Der 54-jährige Dachdeckermeister aus Leer hat gerade einen Brief von der Handwerkskammer bekommen. Darin steht etwas von "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" und "Website-Anpassung bis Juni 2025". Klaus kratzt sich am Kopf. Seine Website läuft doch gut – warum soll er da jetzt etwas ändern?
"Karin, hast du das auch gelesen?", ruft er seiner Bürokraft zu. Die schaut kurz von ihrem Computer auf: "Ja, Chef. Klingt kompliziert. Aber es betrifft wohl alle, die online Anfragen oder Buchungen haben."
Klaus scrollt durch seine Website auf dem Handy. Kontaktformular – check. Online-Terminbuchung – check. Bilder von seinen Projekten – check. Alles sieht doch normal aus, denkt er. Aber dann erinnert er sich an Herrn Schmidt, einen potenziellen Kunden, der vor ein paar Monaten anrief. "Ihre Website ist auf meinem Handy kaum lesbar", hatte er gesagt. Klaus hatte das damals auf die Technik geschoben. Jetzt wird ihm klar: Vielleicht war das nur die Spitze des Eisbergs.
Was ist überhaupt passiert?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland ein neues Gesetz: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es klingt sperrig, aber die Idee dahinter ist eigentlich einfach: Digitale Angebote sollen für alle Menschen zugänglich sein – auch für Menschen mit Einschränkungen.
Stellen Sie sich vor: In Deutschland leben etwa 10 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Das sind potenzielle Kunden. Menschen, die vielleicht nicht gut sehen können. Menschen mit motorischen Einschränkungen. Ältere Menschen, denen kleine Schrift Probleme bereitet. Sie alle sollen Ihre Website nutzen können, wenn Sie dort Dienstleistungen anbieten.
Das Gesetz ist Teil einer europaweiten Initiative, dem European Accessibility Act. Deutschland hat diese EU-Vorgabe jetzt in nationales Recht umgesetzt. Und das betrifft nicht nur große Konzerne oder Online-Shops. Es betrifft auch kleine und mittlere Handwerksbetriebe – sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Bin ich als Handwerksbetrieb überhaupt betroffen?
Klaus ruft seinen Webdesigner an. "Jürgen, du kennst dich doch aus. Muss ich mir Sorgen machen?"
Jürgen, sein Webdesigner, erklärt ihm die Sache in Ruhe: "Klaus, lass uns das Schritt für Schritt durchgehen. Das Gesetz betrifft dich, wenn drei Dinge zutreffen:
Erstens: Du bietest elektronische Dienstleistungen an. Das heißt: Auf deiner Website können Kunden etwas machen – Termine buchen, Anfragen stellen, Angebote anfordern.
Zweitens: Du bist kein Kleinstunternehmen mehr. Das Gesetz nimmt Betriebe aus, die weniger als 10 Mitarbeiter haben UND einen Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
Drittens: Deine Website ist nicht nur eine digitale Visitenkarte. Wenn du nur Adresse, Telefonnummer und ein paar Bilder zeigst, betrifft dich das Gesetz nicht."
Klaus rechnet kurz nach. Sein Team: 12 Festangestellte plus Azubis. Umsatz: Deutlich über 2 Millionen im letzten Jahr. Website: Online-Terminbuchung und Kontaktformular. "Verdammt", sagt er. "Ich bin wohl betroffen."
Was bedeutet "barrierefrei" konkret?
Am nächsten Tag sitzt Klaus mit Jürgen im Büro. Der Webdesigner klappt seinen Laptop auf. "Barrierefreiheit klingt kompliziert, ist aber eigentlich logisch", beginnt er. "Es geht darum, dass deine Website für alle Menschen nutzbar ist. Lass mich dir ein paar Beispiele zeigen."
Beispiel 1: Die Farben
Jürgen zeigt auf Klaus' Website. "Siehst du diese hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund? Das sieht modern aus, aber für Menschen mit Sehschwäche ist das kaum lesbar. Wir brauchen stärkere Kontraste."
Klaus nickt. "Meine Mutter hat das auch schon mal erwähnt. Sie kann manche Texte auf dem Handy nicht lesen."
"Genau. Und nicht nur ältere Menschen haben damit Probleme. Auch jemand, der draußen in der Sonne auf sein Handy schaut, braucht gute Kontraste."
Beispiel 2: Die Bilder
"Zweiter Punkt", fährt Jürgen fort. "Deine Projektbilder. Die sehen toll aus, aber für Menschen, die blind sind und einen Screenreader benutzen, sind das nur leere Flächen. Wir müssen Alternativtexte hinzufügen."
"Screenreader?", fragt Klaus.
"Das sind Programme, die Websites vorlesen. Für Menschen, die nicht sehen können. Wenn wir bei deinen Bildern Texte hinterlegen wie „Neues Schieferdach auf Einfamilienhaus in Leer“ oder „Dachrinnen-Reparatur nach Sturm“, dann wissen auch diese Nutzer, was auf den Bildern zu sehen ist."
Beispiel 3: Die Navigation
"Dritter Punkt: Deine Website muss auch ohne Maus bedienbar sein. Nur mit der Tastatur."
Klaus schaut skeptisch. "Wer macht denn sowas?"
"Menschen mit motorischen Einschränkungen zum Beispiel. Oder Menschen mit Tremor, die eine Maus nicht präzise steuern können. Die navigieren mit der Tab-Taste durch Websites."
Jürgen demonstriert es. Er navigiert nur mit Tasten durch Klaus' Website. "Siehst du? Bei deinem Kontaktformular sieht man nicht, wo man gerade ist. Kein Fokus-Rahmen. Das müssen wir ändern."
Beispiel 4: Die Formulare
"Und dann deine Formulare", sagt Jürgen. "Die Felder brauchen klare Beschriftungen. Nicht nur 'Name' und 'Telefon', sondern auch Hinweise wie 'Pflichtfeld' oder ‚Format: 0491-12345‘. Das hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen – das hilft allen."
Klaus wird langsam klar: Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Es ist einfach gute Qualität.
Was muss ich konkret tun?
In den nächsten Wochen arbeitet Klaus die Liste ab, die Jürgen ihm gegeben hat:
1. Website überprüfen lassen
Als Erstes lässt Klaus seine Website von Jürgen prüfen. Der nutzt spezielle Tools und erstellt einen Bericht. Das Ergebnis: 27 Punkte müssen angepasst werden. Klingt viel, ist aber machbar.
Die wichtigsten Probleme:
- Zu schwache Farbkontraste
- Fehlende Alternativtexte bei Bildern
- Keine Tastatur-Navigation möglich
- Formularfelder ohne klare Beschriftung
- Videos ohne Untertitel
2. Texte überarbeiten
Klaus hatte immer gedacht, seine Texte seien klar. Aber Jürgen zeigt ihm: Fachbegriffe und lange Schachtelsätze sind Barrieren. Sie überarbeiten die wichtigsten Seiten zusammen.
Vorher: "Im Rahmen unserer Leistungserbringung führen wir sämtliche Dachdeckerarbeiten unter Berücksichtigung der aktuellen DIN-Normen und unter Verwendung hochwertiger, langlebiger Materialien durch."
Nachher: "Wir übernehmen alle Dachdeckerarbeiten für Sie. Wir arbeiten nach aktuellen Standards und verwenden hochwertige Materialien."
Einfacher. Klarer. Besser für alle.
3. Farben anpassen
Jürgen überarbeitet das Farbschema. Die hellgrauen Texte werden dunkler. Buttons bekommen klarere Farben. Der Grundton bleibt, aber alles wird besser lesbar.
Klaus ist überrascht: "Das sieht immer noch modern aus. Nur besser erkennbar."
4. Bilder mit Texten versehen
Karin, die Bürokraft, übernimmt eine wichtige Aufgabe: Sie schreibt für jedes Bild auf der Website einen kurzen beschreibenden Text. Das dauert einen Nachmittag, aber danach kann ein Screenreader jedes Bild "vorlesen".
5. Navigation verbessern
Jürgen programmiert die Website so um, dass sie komplett mit der Tastatur bedienbar ist. Jeder Link, jedes Formularfeld kann angesprungen werden. Und man sieht immer, wo man gerade ist.
6. Videos mit Untertiteln versehen
Klaus hatte ein paar Videos auf seiner Website – Imagefilme, Projektvorstellungen. Jetzt bekommen alle Untertitel. Das kostet etwas Zeit, aber es lohnt sich. Nicht nur für gehörlose Menschen, sondern auch für Leute, die Videos ohne Ton schauen – zum Beispiel in der Bahn.
7. Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Ein wichtiger Punkt, den viele vergessen: Jede Website muss jetzt eine "Erklärung zur Barrierefreiheit" haben. Das ist ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung – eine rechtliche Anforderung.
In dieser Erklärung steht:
- Wie barrierefrei die Website ist
- Welche Standards eingehalten werden
- Eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen
- Das Datum der letzten Überprüfung
Jürgen erstellt eine Vorlage für Klaus, die sie im Footer der Website verlinken.
Was kostet das alles?
Klaus rechnet nach. Die Anpassungen haben ihn etwa 2.500 Euro gekostet. Für einen mittleren Handwerksbetrieb ist das überschaubar. Große Online-Shops zahlen deutlich mehr, aber für eine handwerkliche Website mit 10-15 Unterseiten ist der Aufwand begrenzt.
"Das ist weniger als ich dachte", sagt Klaus zu seiner Frau beim Abendessen. "Und weißt du was? Die Website ist jetzt wirklich besser. Oma kann sie jetzt auch problemlos lesen."
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Diese Frage stellt Klaus bei einem Treffen der örtlichen Dachdecker-Innung. Ein Kollege fragt: "Kontrolliert das überhaupt jemand?"
Die Antwort ist: Ja. Das Gesetz wird überwacht. In Magdeburg wurde extra eine "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" eingerichtet.
Die Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung:
- Erste Stufe: Offizielle Aufforderung zur Anpassung
- Zweite Stufe: Bußgelder
- Dritte Stufe: Im schlimmsten Fall kann die Website stillgelegt werden
Aber es geht nicht nur um Strafen. Klaus hat eine andere Rechnung gemacht: "Wenn meine Website barrierefrei ist, erreiche ich mehr Menschen. Das sind potenzielle Kunden. Das rechnet sich allein deshalb schon."
Die versteckten Vorteile
Nach drei Monaten zieht Klaus eine erste Bilanz. Und er ist überrascht:
Mehr Anfragen übers Handy
Seit die Website besser lesbar ist, kommen mehr Anfragen über mobile Geräte. Die Zahlen zeigen es deutlich: 40 Prozent mehr Kontaktformular-Anfragen vom Smartphone.
Bessere Google-Platzierung
Jürgen erklärt es ihm: "Google liebt barrierefreie Websites. Die klare Struktur, die Alternativtexte, die guten Kontraste – all das sind auch Faktoren für Suchmaschinen. Deine Website rankt jetzt besser."
Klaus checkt es nach: Tatsächlich, bei "Dachdecker Leer" steht er jetzt auf Platz 2 statt auf Platz 5.
Weniger Rückfragen
Früher riefen oft Leute an: "Ich finde auf Ihrer Website nicht..." Seit die Navigation klarer ist und die Texte einfacher, ist das seltener geworden. Das spart Zeit.
Jüngere Kunden
Überraschenderweise kommen jetzt auch mehr jüngere Kunden. Jürgen erklärt: "Die Generation, die mit Smartphones aufgewachsen ist, hat hohe Ansprüche an Websites. Wenn eine Seite auf dem Handy nicht funktioniert, sind die sofort weg. Deine Seite funktioniert jetzt einfach besser."
Die Geschichte von Frau Weber
Ein halbes Jahr später bekommt Klaus einen Anruf. Eine Frau Weber meldet sich. Sie ist 67 Jahre alt, braucht ein neues Dach und hat ganz gezielt Klaus ausgewählt.
"Wissen Sie", sagt sie, "ich habe mir fünf Dachdecker-Websites angeschaut. Ihre war die einzige, die ich gut lesen konnte. Die anderen hatten so kleine Schrift oder diese schrecklichen Kontraste. Bei Ihnen habe ich sofort gefunden, was ich gesucht habe: Das Kontaktformular war klar beschriftet, ich konnte Fotos von früheren Projekten anschauen, und die Preisangaben waren verständlich."
Klaus vergibt den Auftrag – es ist ein großes Projekt, über 25 000 Euro Auftragswert. Und er dankt im Stillen dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Praxistipps: So gehen Sie es an
Wenn Sie als Handwerksbetrieb auch betroffen sind, hier die wichtigsten Schritte:
Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie betroffen sind
- Haben Sie mehr als 10 Mitarbeiter?
- Liegt Ihr Umsatz über 2 Millionen Euro?
- Bieten Sie auf Ihrer Website Dienstleistungen an (Buchungen, Anfragen, Online-Shop)?
Wenn Sie alle Fragen mit "Ja" beantworten, sind Sie betroffen.
Schritt 2: Kontaktieren Sie Ihren Webdesigner
Lassen Sie Ihre Website prüfen. Ein guter Webdesigner weiß, worauf es ankommt. Er kann Ihnen einen Bericht erstellen und die Kosten kalkulieren.
Schritt 3: Setzen Sie Prioritäten
Nicht alles muss sofort perfekt sein. Aber die wichtigsten Punkte sollten Sie zeitnah umsetzen:
- Farbkontraste verbessern
- Alternativtexte für Bilder ergänzen
- Formulare verständlich machen
- Tastatur-Navigation ermöglichen
Schritt 4: Denken Sie langfristig
Barrierefreiheit ist keine einmalige Aktion. Wenn Sie neue Inhalte auf Ihre Website stellen, achten Sie von Anfang an darauf. Das spart später Arbeit.
Schritt 5: Holen Sie sich Hilfe
Die Handwerkskammern bieten Beratung an. Es gibt Förderprogramme. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat umfangreiche Informationen online. Sie müssen das nicht allein durchziehen.
Die technischen Details (für Interessierte)
Für alle, die es genauer wissen wollen: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verweist auf technische Standards. Der wichtigste ist die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Level AA.
Das klingt kompliziert, aber im Kern geht es um vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar: Informationen müssen so präsentiert werden, dass Nutzer sie wahrnehmen können
- Bedienbar: Alle Funktionen müssen für alle bedienbar sein
- Verständlich: Informationen und Bedienung müssen verständlich sein
- Robust: Die Website muss mit verschiedenen Geräten und Hilfstechnologien funktionieren
Ihr Webdesigner sollte diese Standards kennen und umsetzen können.
Häufige Missverständnisse
"Das ist doch nur für große Unternehmen wichtig"
Falsch. Gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe profitieren davon. Sie konkurrieren mit großen Plattformen – eine gute, barrierefreie Website ist ein Wettbewerbsvorteil.
"Das kostet ein Vermögen"
Nein. Für eine typische Handwerker-Website liegen die Kosten zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Oft weniger als eine einzelne Werbekampagne.
"Meine Website wird dann hässlich"
Im Gegenteil. Barrierefreie Websites sind oft klarer, übersichtlicher und moderner. Gutes Design ist immer auch barrierefreies Design.
"Das betrifft nur Menschen mit Behinderungen"
Falsch. Barrierefreiheit hilft allen: älteren Menschen, Menschen mit temporären Einschränkungen (gebrochener Arm), Menschen in ungünstigen Situationen (starke Sonneneinstrahlung), Menschen mit langsamer Internetverbindung.
Ein Jahr später
Klaus sitzt in seinem Büro und schaut auf seine Website-Statistiken. Die Zahlen sprechen für sich:
- 35 Prozent mehr Anfragen über das Kontaktformular
- Bessere Google-Platzierungen
- Mehr positive Google-Bewertungen
- Mehrere Großaufträge durch Kunden, die gezielt seine Website gefunden haben
"Weißt du, Karin", sagt er zu seiner Bürokraft, "am Anfang war ich skeptisch. Noch ein Gesetz, noch mehr Aufwand. Aber jetzt bin ich froh. Die Website ist besser, wir erreichen mehr Leute, und ich habe ein gutes Gewissen. Das war eine der besseren Investitionen."
Karin nickt. Sie hat gerade wieder eine Anfrage über das Kontaktformular bekommen. Der Kunde schreibt: "Vielen Dank für Ihre übersichtliche Website. Endlich mal eine, die ich auch mit meiner vergrößerten Schrift gut lesen kann."
Fazit: Mehr als nur ein Gesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist auf den ersten Blick eine Pflicht. Auf den zweiten Blick ist es eine Chance.
Eine Chance, die eigene Website zu verbessern. Eine Chance, mehr Kunden zu erreichen. Eine Chance, sich von Wettbewerbern abzuheben. Und eine Chance, etwas Sinnvolles zu tun – nämlich digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen.
Die Umsetzung mag am Anfang aufwendig erscheinen. Aber die Investition lohnt sich – wirtschaftlich und menschlich.
Also: Packen Sie es an. Kontaktieren Sie Ihren Webdesigner. Lassen Sie Ihre Website prüfen. Und machen Sie Ihr digitales Schaufenster fit für die Zukunft.
Ihre Kunden werden es Ihnen danken. Und Ihr Geschäft auch.
Über den Autor: Hochhäuser Webdesign unterstützt Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zur Barrierefreiheit. Mit praktischer Erfahrung und verständlichen Erklärungen helfen wir Ihnen, Ihre Website fit für die Zukunft zu machen – ohne unnötigen Fachjargon, dafür mit konkreten Lösungen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Für eine rechtliche Einschätzung Ihrer spezifischen Situation konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.
Über den Autor
Jürgen Hochhäuser betreibt Hochhäuser Webdesign mit Fokus auf Handwerksbetriebe und kleinere Unternehmen in Ostfriesland und darüber hinaus. Mit über 40 Jahren Erfahrung in der IT-Branche – davon mehr als 18 Jahre als Business Consultant und Projektleiter in internationalen Projekten für einen weltweit führenden Softwarehersteller – verbindet er tiefes technisches Know-how mit einem klaren Verständnis für die Bedürfnisse von Unternehmen und Handwerksbetrieben.
Sein Ansatz: Professionelle Websites, die funktionieren und verständlich sind. Besonderer Wert liegt auf barrierefreier Gestaltung und zugänglicher Kommunikation.
Kontakt:
Hochhäuser Webdesign | Hochhäuser Consulting



